Grönland Landschaftsbildset geo-aktivIslands Vogelwelt

Reisebedingungen (AGB)

set geo-aktiv reisen GmbH  nachfolgend "set geo-aktiv" • Zorneding


1. Abschluss des Reisevertrages
a) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch set geo–aktiv zustande. Der Kunde ist an seine vorangehende Anmeldung, die in beliebiger Form erfolgen kann, bis zur Bestätigung durch uns, jedoch längstens 16 Tage ab Eingang der Anmeldung gebunden.
b) Ändernde oder ergänzende Abreden zu den beschriebenen Leistungen oder den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reiseprospektes oder der Reisebedingungen abweichende abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
c) Die aufgrund der Anmeldung erfassten Daten der Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise, zum Katalogversand und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir hin. Kurze Mitteilung an die am Ende dieser Bedingungen angegebene Adresse genügt.

2. Leistungen/ Ausführendes Luftfahrtunternehmen
a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus Reiseanmeldung und Buchungsbestätigung sowie ergänzend aus der zugrunde liegenden Ausschreibung. Änderungen der Ausschreibung durch Mitteilung vor Vertragsschluss bleiben vorbehalten.
b) Die EU–Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

3. Zahlung / Reiseunterlagen
a) Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis, also auch dieAnzahlung, sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne § 651k Abs. 3 BGB zu leisten. Der Sicherungsschein der tourVERS Touristik–Versicherungs–Service GmbH wird mit der Reisebestätigung übergeben. Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig (bei Grönlandreisen 25 %). Der restliche Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Abreise zu bezahlen (bei Färöer Reisen bis spätestens 45 Tage vor Abreise; bei Grönlandreisen bis spätestens 60 Tage vor Abreise).  Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Abreiseerfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach vollständigem Rechnungsausgleich.
b) Versicherungsprämien, Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
c) Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Restzahlung, ca. 2–4 Wochen vor Reisebeginn.

4. Preisänderungen
a) set geo–aktiv ist berechtigt, den vertraglichen Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für set geo–aktiv und nach Vertragsabschluß die nachstehenden Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von set geo–aktiv nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise, Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen– und Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise– und Aufenthaltsgebühren. Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt und die Erhöhung unverzüglich und spätestens am 21.Tag vor Reiseantritt mitgeteilt wird.
b) Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe der nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 4. a) genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht.
c) Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot zur Verfügung zu stellen. Rücktritt oder Verlangen nach einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber uns oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.

5. Rücktritt durch den Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Ankündigung nicht an, so können wir entweder die Rücktrittsentschädigung konkret entsprechend § 651 i Abs. 2 BGB berechnen oder stattdessen pauschalierte Rücktrittskosten geltend machen.
b) Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
• Bei Kreuzfahrten (Grönland & Spitzbergen) und bei Flugreisen auf die Färöer Inseln:
– bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
– ab 59 – 45 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
– ab 44 – 30 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
– ab 29 – 15 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
– ab 14 – 6 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
– ab 5 Tagen bis einschließlich des Reiseantrittstages 95 % des Reisepreises
• Bei Linienflug (nur Flug):
– bis 29 Tage vor Abflug 15 % des Ticketpreises
– ab 28 Tagen vor Abflug 95 % des Ticketpreises
• Bei Fähre:
– bis 31 Tage vor Reiseantritt 40,- € p. P.
– ab 30 – 15 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
– ab 14 – 7 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
– ab 6 Tage vor Reiseantritt bis einschl. Reiseantrittstag 100 %
• Bei Charterflug o.ä. (Iceland Express, Air Berlin, GermanWings):
– 100 % des Ticketpreises (Flughafensteuern werden erstattet)
• Bei Wohnmobilen:
– bis einschl. 60 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
– ab 59 – 25 Tage vor Mietbeginn 75% des Mietpreises
– ab 24 Tage bis einschl. Mietbeginn 98% des Mietpreises
• Bei allen Grönland–Reisen:
– bis 90 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises,
– ab 89 bis 35 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
– ab 34 bis 1 Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises
– am Reiseantrittstag bzw. bei Nichterscheinen 98 % des Reisepreises
• Bei allen übrigen Reisen:
– bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises,
– ab 29 – 22 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
– ab 21 – 15 Tage vor Reiseantritt 45 % des Reisepreises
– ab 14 – 8 Tage vor Reiseantritt 65 % des Reisepreises
– ab 7 – 1 Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
– am Reiseantrittstag bzw. bei Nichterscheinen 95 % des Reisepreises
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass set geo–aktiv ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

6. Umbuchung und Vertragseintritt von Ersatzpersonen
a) Umbuchungswünsche des Kunden (Änderung von Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel oder Abflughafen) nehmen wir vorbehaltlich ihrer Durchführbarkeit bis einschließlich 35 Tage vor Reiseantritt gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,– pro Person entgegen. Ab dem 34. Tag vor Reiseantritt können Umbuchungen des Kunden nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (siehe hierzu oben Punkt Ziffer 5) und Neuanmeldung erfolgen.
b) Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

7. Rechte und Obliegenheiten bei Mängeln
a) Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Leisten wir nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn wir die Abhilfe verweigern oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse geboten ist.
c) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt.
d) Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, wir sie verweigern oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

8. Rücktritt des Veranstalters bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bis 28 Tage vor Reiseantritt können wir vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise für den Kunden ohne Mehrpreis aus unserem Angebot zur Verfügung zu stellen. Das Verlangen ist unverzüglich geltend zu machen.

9. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskosten–Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermitteln Ihnen gerne entsprechende Angebote der ELVIA Reiseversicherungen AG, Ludmillastraße 26, 81543 München, Tel. (089) 6 24 24 0.

10. Haftungsbeschränkungen
a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird für Schäden, die nicht Körperschäden sind und soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Bis Euro 4.100,– haften wir jedoch unbeschränkt.

11. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
a) Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen oder Anspruchsanmeldungen für uns entgegenzunehmen.
b) Die Kündigung des Reisevertrages durch uns (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch unseren Reiseleiter oder örtlichen Vertreter ausgesprochen werden; diese sind insoweit bevollmächtigt.

12. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Weitere Kosten trägt der Reisende.

13. Anspruchstellung, Verjährung
a) Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift in Zorneding geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist die Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
b) Die in lit.a) bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, ansonsten in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

14. Pass– und Gesundheitsbestimmungen
a) Die Information über solche Bestimmung durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.
b) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten, empfehlen jedoch, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
c) Der Kunde sollte sich über Infektions– und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose– und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der  undeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

15. Gültigkeit von Prospektangaben
Naturgemäß kann die Ausschreibung in Katalog oder Internet nur die zum Zeitpunkt von Druck bzw. Aktualisierung feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen. Auch Druckfehler können leider vorkommen. Änderungen sind daher möglich und bleiben bis Vertragsschluss vorbehalten.

    set geo-aktiv reisen GmbH
    Anton-Grandauer-Str. 6
    D-85604 Zorneding
    Tel. (08106) 2129900
    Fax (08106) 2129909
    eMail: info@set-geo-aktiv.de
    http://www.set-geo-aktiv.de

    Geschäftsführerin: Ingrid Herrmann
    Amtsgericht München, HRB 183448
   


Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 31.10.2009